Die SVS ist die zentrale Sozialversicherung für Selbstständige. Wer die Beitragssystematik kennt, kann Nachzahlungen vermeiden und Rücklagen realistisch planen.
Was in den SVS-Beiträgen steckt
Die SVS deckt vier Bausteine ab: Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung. Die Beiträge werden aus der Beitragsgrundlage berechnet; der Unfallbeitrag ist eine monatliche Pauschale.
Pension: Aufbau der Altersvorsorge. Krankenversicherung: medizinische Leistungen und Krankengeld. Selbständigenvorsorge: gesetzliche Abfertigung neu. Unfallversicherung: fixer Monatsbeitrag.
Beitragssätze 2026 (Stand 01.01.2026)
Pensionsversicherung: 18,5% der Beitragsgrundlage. Krankenversicherung: 6,8% der Beitragsgrundlage. Selbständigenvorsorge: 1,53% der Beitragsgrundlage. Unfallversicherung: EUR 12,95 pro Monat (Pauschale).
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage
Mindestbeitragsgrundlage: EUR 551,10 pro Monat. Mindestbeitrag gesamt: EUR 160,81 pro Monat. Höchstbeitragsgrundlage: EUR 8.085 pro Monat. Höchstbeitrag gesamt: EUR 2.182,17 pro Monat.
Vorläufige vs. endgültige Beiträge
Die SVS schreibt vorläufige Beiträge vor und rechnet nach dem Einkommensteuerbescheid endgültig ab. Das führt häufig zu Nachzahlungen oder Gutschriften.
Die Nachbemessung kommt zeitverzögert – häufig 18 bis 24 Monate nach dem Gewinnjahr. Genau deshalb sollten Rücklagen früh eingeplant werden.
Zeitachse in der Praxis
Vorläufige Vorschreibung auf Basis älterer Bescheide. Einkommensteuerbescheid liefert den endgültigen Gewinn. SVS korrigiert Beiträge und schreibt Nachzahlung oder Gutschrift vor.
Wie entsteht die Beitragsgrundlage?
Die Beitragsgrundlage orientiert sich am steuerlichen Gewinn. Einmalige Sondereffekte können die Grundlage stark verändern. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Gewinnermittlung und eine kurze Vorschau, bevor große Entscheidungen getroffen werden.
SVS-Bescheid richtig lesen
Beitragsgrundlage und angewandte Sätze prüfen. Unfallversicherung als fixer Betrag erkennen. Zeiträume und Fälligkeiten markieren. Vergleich mit Vorjahr und Prognose ziehen.
Liquidität planen: so vermeiden Sie Überraschungen
Gewinnentwicklung laufend schätzen und Rücklagen bilden. Vorauszahlungen prüfen und anpassen lassen. Zahlungstermine im Kalender fixieren. Ausreichenden Puffer für Nachzahlungen vorsehen.
Planungsfahrplan für das Jahr
Q1: Vorjahreswerte prüfen und Rücklage einrichten. Q2: Gewinnprognose aktualisieren, Vorauszahlungen prüfen. Q3: Investitionen und Sonderausgaben abstimmen. Q4: Vorschreibung für das nächste Jahr vorbereiten.
Herabsetzungsantrag
Wenn Ihr Gewinn voraussichtlich sinkt, kann ein Herabsetzungsantrag helfen, die laufenden SVS-Beiträge zu reduzieren. Das verbessert die Liquidität kurzfristig.