Wer muss SVS-Beiträge zahlen?
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist die Pflichtversicherung für alle gewerblich Selbständigen und Freiberufler in Österreich. Pflichtversichert sind:
- Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung
- Gesellschafter einer OG/KG (mit persönlicher Haftung)
- Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter (mit Beteiligung > 25%)
- Neue Selbständige (Werkvertragsnehmer, Freiberufler) bei Überschreiten der Versicherungsgrenze
SVS-Beitragssätze 2026
Die SVS-Beiträge setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:
| Versicherungszweig | Beitragssatz |
|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,5% |
| Krankenversicherung | 6,8% |
| Selbständigenvorsorge | 1,53% |
| Unfallversicherung | EUR 12,96/Monat (fix) |
| Gesamt (ohne UV) | 26,83% |
Dazu kommen EUR 12,96 monatlich für die Unfallversicherung — unabhängig vom Einkommen.
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage
Die SVS-Beiträge werden auf Basis Ihres Einkommens berechnet, allerdings mit Ober- und Untergrenzen:
- Mindestbeitragsgrundlage: EUR 551,1/Monat (EUR 6.613,2/Jahr)
- Höchstbeitragsgrundlage: EUR 8.085/Monat (EUR 97.020/Jahr)
Das bedeutet: Auch wenn Sie wenig verdienen, zahlen Sie mindestens die Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Und egal wie viel Sie verdienen — über der Höchstbeitragsgrundlage steigen die Beiträge nicht weiter.
Vorläufige vs. endgültige Beiträge
Die SVS berechnet Ihre Beiträge zunächst auf Basis des Einkommensteuerbescheids aus dem drittvorangegangenen Jahr (vorläufige Beiträge). Sobald der aktuelle Steuerbescheid vorliegt, erfolgt die endgültige Nachberechnung.
Achtung Nachzahlung: Wenn Ihr Einkommen steigt, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen — manchmal von mehreren tausend Euro. Um Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir:
- Jährliche Einkommensschätzung bei der SVS melden
- Rücklagen für SVS-Nachzahlungen bilden (ca. 27% des Gewinns)
- Quartalsmäßig mit Ihrem Steuerberater die Vorschau aktualisieren
SVS-Beiträge als Betriebsausgabe
Die SVS-Pflichtbeiträge sind in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Das reduziert Ihre Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage.
Beispielrechnung bei EUR 60.000 Gewinn: - SVS-Beiträge (ca. 27%): ca. EUR 16.098 - Unfallversicherung: EUR 156/Jahr - Gesamt SVS: ca. EUR 16.254 - Diese Summe reduziert Ihren steuerpflichtigen Gewinn auf ca. EUR 43.746
Tipps zur SVS-Optimierung
- Opting-Out in den ersten 3 Jahren: Neue Selbständige können in den ersten 12 Monaten von der Krankenversicherung befreit werden (Opting-Out-Modell)
- Freiwillige Höherversicherung: Kann bei der Pensionsversicherung als Sonderausgabe absetzbar sein
- Rücklagenplanung: Legen Sie ca. 27% Ihres Nettogewinns für SVS-Nachzahlungen zurück
- Einkommensschätzung: Melden Sie eine realistische Einkommensschätzung an die SVS, um die vorläufigen Beiträge anzupassen